Ausschreibung
Der Bayerische Musikrat hat die Bedingungen der Ausschreibung für seinen Landeswettbewerb von der Ausschreibung des Deutschen Chorwettbewerbs übernommen. Details können Sie im Internet unter der Adresse des
Deutschen Musikrates nachlesen bzw. runterladen.
Es gibt dort auch alle Literaturlisten.
Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind alle Chöre, die ihren Sitz und ihr Tätigkeitsfeld in Bayern haben und seit dem 1. Januar 2012 kontinuierlich arbeiten.
Zugelassen sind nur Chöre, die aus mindestens 16 Personen bestehen (mit Ausnahme der Kategorien H1 Vokalensembles und H2 Vokalensembles - Jazz-vokal etc. ) und deren Mitglieder ausschließlich Personen sind, die ihren Lebensunterhalt nicht durch Singen- oder Gesangsunterricht verdienen.
Ausgeschlossen sind Berufschöre, Landesjugendchöre und alle 1. Preisträger des 8. Deutschen Chorwettbewerbs 2010.
Für die Berechnung aller Altersgrenzen und des Durchschnittsalter gilt als Stichtag der 01.06.2013.
Ein Chor kann sich am Wettbewerb nur in einer Kategorie beteiligen. Die Teilnahme einer Auswahlgruppe (z.B. Frauengruppe des Gemischten Chores) in einer weiteren Kategorei ist nicht zulässig. Ein(e) Sänger(in) kann nur in einem Chor am Wettbewerb teilnehmen, Ausnahmen sind auf Antrag möglich.
Die Sängerinnen und Sänger der Vokalensembles (Kat. H1 und H2) können zusätzlich auch in den Chorkategorien mitsingen.
Alle Infos in der Ausschreibung zum Download