Überarbeitete Prüfungsordnung für das Laienmusizieren jetzt online
02.03.2011Chor- wie Instrumentalensembleleiter, die im Rahmen einer Fortbildung mit einer umfangreichen Abschlussprüfung die staatliche Anerkennung erhalten, unterstreichen mit dieser Qualifikation, dass sie über entsprechende allgemein gültig anerkannte Kompetenzen verfügen. Die ursprünglich festgesetzte Altersgrenze von 25 Jahren für die Erlangung der staatlichen Anerkennung ist zwischenzeitlich aufgehoben worden. Das Präsidium des Bayerischen Musikrats nahm diese Veränderung zum Anlass, die Prüfungsordnung im Laienmusizieren aus dem Jahr 1999 generell zu überarbeiten.
Die nun vorliegende Fassung, die in enger Abstimmung mit den fachlichen Verbänden entwickelt wurde, formuliert eine flexiblere Gestaltung der Ausbildungsdauer und ermöglicht in der Theorie wahlweise auch mündliche Prüfungen. Im Rahmen der Neufassung wurde zudem grundsätzlich darauf geachtet, den Kursverantwortlichen eine möglichst hohe Flexibilität zuzugestehen, ohne dadurch die Abschlussqualifikationen in Frage zu stellen.
Die neue Fassung steht zum Download (siehe Link) bereit. Eine Druckversion erhalten die Mitgliedsverbände im Bereich Laienmusizieren per Post.
Prüfungsordnung Laienmusik zum Download