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Geplante Schuldenbremse gefährdet kulturelle Bildung

12.06.2009

Der Bayerische Musikrat unterstützt ausdrücklich die Aufforderung des Deutschen Kulturrats an die Vertreter der einzelnen Länder, bei der heutigen Abstimmung über die Föderalismusreform II im Bundesrat gegen die Einführung der Schuldenbremse zu stimmen.


BMR-Präsident Thomas Goppel: "Wir teilen die Auffassung, dass sich die
öffentlichen Hände nicht endlos verschulden dürfen, auch, dass der Schuldenabbau
morgen Vorrang haben muss vor einem neuerlichen Investment. Aber: Die Erfahrung der
letzten Jahre hat gezeigt, dass Bildungsausgaben gerade auch in Krisenzeiten keinen
Aufschub dulden.“ Umso bedeutungsvoller sei es, so Goppel weiter, sich den
haushaltspolitischen Spielraum zu erhalten. Goppel: „Natürlich dürfen wir die
nachwachsende Generation nicht verschulden. Für die junge Generation kann das
Argument aber auch nicht lauten, dass wir uns ihre Bildung sparen, damit sie später
nicht verschuldet ist. Dann würde sich die heutige Generation zulasten der morgigen
Verantwortungsträger gesund zu reden versuchen, am Ende aber jämmerlich krank
sein.“

In seiner Pressemeldung unterstreicht der Deutsche Kulturrat die Befürchtung, dass die
Verankerung der Schuldenbremse zu einem massiven Einbruch in der Kulturfinanzierung
führen wird. Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates: „Bereits in
der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass in haushaltspolitischen Krisenzeiten die
Kulturausgaben der Länder und Kommunen deutlich gesunken sind, da Kulturausgaben
zu den sogenannten freiwilligen Leistungen zählen. Wenn die Länder erst keine
Schulden mehr machen dürfen, werden die freiwilligen Leistungen Kultur und
kulturelle Bildung als erstes dem Rotstift zum Opfer fallen müssen.“
Der Deutsche Bundestag hat bereits am 29. Mai dieser Grundgesetzänderung
zugestimmt. Wenn der Bundesrat heute mit einer zwei Drittel Mehrheit für die
Veränderung stimmt, dürfen die Länder ab dem Jahr 2020 keine Schulden mehr machen,
der Bund darf ab dem Jahr 2016 nur noch Kredite bis zu 0,35% des
Bruttoinlandsprodukts aufnehmen.
 
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