Kultur als zentral in Berlin angesiedeltes Staatsziel gescheitert
30.04.2009Landesmusikräte begrüßen die Entscheidung von Rechtsausschuss und
Kulturausschuss, wonach Kultur eine Sache des Föderalismus bleibt.
Der Rechtsausschuss und der Ausschuss für Kultur und Medien im Deutschen
Bundestag haben sich mit den Stimmen der großen Koalition gegen ein
Staatsziel Kultur im Grundgesetz ausgesprochen. Der Präsident des
Bayerischen Musikrats, Thomas Goppel, und mit ihm die Kollegen aus weiteren
der 15 Landesmusikräte begrüßen diese eindeutige und klare Entscheidung, die
nicht Kompetenzverschiebung zum Thema macht, sondern dafür sorgt, dass in
den Ländern und durch die Länder Unterschiede im Kulturleben weiter blühen.
Der Deutsche Kulturrat und der Deutsche Musikrat hatten den Antrag der
FDP-Fraktion, den Passus "Der Staat schützt und fördert die Kultur" als
neuen Artikel 20 b im Grundgesetz zu verankern, einmütig unterstützt. Thomas
Goppel: „Dieser Weg wäre die Vereinheitlichung gewesen, die zwar dem
Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats Olaf Zimmermann am Herzen liegt,
wohl aber keinem der föderativ ansetzenden Kulturpolitiker in diesem Land
angelegen sein kann.“ So befürchteten die Vertreter der Landesmusikräte im
Falle der Verankerung im Grundgesetz "eine künftig zentrale Zensurinstanz".
Thomas Goppel: „Wir brauchen keinen einheitlichen Zensor, weder im
Kulturrat, noch im Deutschen Musikrat. Wir sind froh um jeden, der uns dabei
hilft, Kulturanliegen stets aktuell zu artikulieren, aber die eigentliche
Verantwortung bleibt auch dann denjenigen zugewiesen, die Garanten der
Vielfalt sind und keinesfalls auf der Seite der Zentralisierungsforderer
stehen.
Unmittelbar nach dem Scheitern der Verankerung des Staatsziels Kultur im
Grundgesetz haben der Deutsche Kulturrat und der Deutsche Musikrat
angekündigt, die politischen Parteien für die nächste Legislaturperiode in
die Pflicht zu nehmen und verbindliche Aussagen derselben für die
Aufnahme des Staatsziels Kultur zu erhalten. Thomas Goppel: „Es ist nicht
einzusehen, weshalb 2013 ein neuer Anlauf unternommen werden soll, alles zu
unitarisieren. Wie wäre es mit guter Zusammenarbeit zwischen den Instanzen
des Bundes und der Länder? Die Bundeseinrichtungen sind ja nicht als
Korrektur-, sondern, wenn schon, dann als Koordinierungsinstanzen gedacht
und angelegt. Das bundesdeutsche Kulturorchester braucht zur Sicherung
seiner Qualität keinen Dirigenten zusätzlich, sondern eine Spitzenbesetzung
auf den einzelnen Instrumentalplätzen. Das Problem unserer Kultur ist nicht
die Auswahl der Stücke, sondern der Wunsch nach Interpretationshoheit. Für
solche Debatten bedarf es keiner Instanzenkorrektur."